FAQ: Was die neuen Regeln für Pizzamopeds bedeuten

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Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt heute vollständig in Kraft. Sie beinhaltet eine kleine Änderung mit großer Wirkung: Elektronisch betriebene Mopeds gelten ab sofort als zweirädrige Kleinkrafträder. Was bedeutet das für die Mopeds? Und noch viel wichtiger: Was bedeutet das für Ihr Pad Thai?

Was genau ändert sich?

Pizzamopeds galten bisher als Fahrräder. Jetzt werden sie in den Adelsstand des Kraftfahrzeugs erhoben. In der Praxis heißt das: Sie fliegen vom Fahrradweg und erfordern ab heute einen Typenschein, A-Führerschein, Helm, Zulassung, Kennzeichen, Pickerl, Versicherung und Kleingeld für Verwaltungsstrafen.

Das klingt nach einem faktischen Verbot?

Ein Verbot wäre ein illiberaler Eingriff in die persönliche Freiheit. Österreich wählt den liberalen Weg der passiv-aggressiven Bürokratie: Probleme werden nicht gelöst, man verlangt einfach einen Typenschein und hofft, dass sich das Problem dann von selbst auflöst.