Die FPÖ NÖ beantragte gegen uns eine einstweilige Verfügung, die nun rechtskräftig abgewiesen wurde. Das OLG Wien verurteilte die Partei außerdem zur Zahlung von € 2.207,04 Kostenersatz an uns. Diese haben wir nun erhalten. Wir bedanken uns artig bei Udo Landbauer und freuen uns auf die Hauptverhandlung vor dem Handelsgericht!


