Dieses Urteil des EuGH wird für lange Gesichter am Heiligen Abend sorgen: Weil sämtliche Wunschbriefe an das Christkind nicht den Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen, müssen sie vernichtet werden.
Laut Datenschutzkommission fehlt auf allen eingegangenen Wunschzetteln die gesetzlich nötige Zustimmung der Absender zur Verarbeitung ihrer Daten zum Zwecke der Zustellung personenbezogener Geschenke.
Leck Arsch! :.-)
seit Kurzem unerlaubt
in deine Datenbanken.