Friedensnobelpreis geht an Billa-Mitarbeiter, der wahllos Rabatte gewährte

Er gilt schon längst als Nelson Mandela unserer Zeit. Jetzt wird jener Linzer Billa-Mitarbeiter, der wahllos Rabatte gewährte und dafür gestern fünf Monate bedingte Haft ausfasste, mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Der Unbekannte darf sich über das Preisgeld von etwa einer Million Euro freuen. 

OSLO/LINZ – Wir sind Nobelpreis! Der Friedensnobelpreis 2026 geht erstmals seit 1911 wieder nach Österreich. Der ausgezeichnete Billa-Mitarbeiter wurde wie schon so viele Freiheitskämpfer vor ihm von den Behörden für seinen Mut verfolgt: Fünf Monate bedingt lautete gestern das Schandurteil gegen den 23-Jährigen wegen Untreue am Linzer Landesgericht. 

    • Jaein nicht ganz. Eigentlich verdienen alle diese Pickerlverteiler genau sowas. Macht einfach ehrliche Preise und missbraucht nicht irgendwelche windigen Rabattgschichten. (Gilt von Montag bis Freitag, ausser Donnerstag nachmittag, nicht auf Geflügel, Ausgenommen Tiernahrung. Zählt nicht wenn man mit Kind einkaufen geht. Nur wenns heute windig ist. Ausgeschlossen bei Temperaturen über 20° in St. Beidlseitnstetten.

      Ja, der Mitarbeiter hat es sich entweder „einfach“ gemacht oder war möglicherweise einfach von dem Idiotensystem das er vorgefunden hat überfordert oder einfach – und das wär das menschlichste – angewiedert.

    • Wichtiger wäre, die Schadenssumme für den armen Menschen gerichtlich anzuzweifeln – wofür er vermutlich einen (teuren) Rechtsanwalt brauchen würde.

      Billa selbst hat keine Möglichkeit nachzuvollziehen wieviel Schaden tatsächlich entstanden ist, sie können nur nachsehen wieviele Pickerl-Rabatte er tatsächlich gewährt hat mit seiner Kassen-Nummer, es gibt aber keine Belege dafür, welche der Artikel wirklich ein Pickerl drauf hatten und welche nicht, Billa kann hier also nur schätzen. Das dies reicht um als Schadenssumme vor Gericht durchzugehen ist – ich sag mal abenteuerlich.

      • Laut eines fast täglich erscheinenden Printmediums waren es die 30(zuvor 25 bzw. 50)% für „ablaufende“ oder beschädigte Ware. Die sind statistisch aufgefallen und die Summe ist eine Schätzung.(die vermutlich aus der Statistik abgeleitet wurde). Das Gericht hat anerkannt, dass keine Bereicherungsabsicht vorlag. Auch ein teurer Anwalt hätte da nicht viel ausrichten können.
        Wie weit da der „Druck der Kunden“ mitgespielt hat … man denke an den Ministerrabatt.