Ruhestand – das ist für den Vizekanzler a.D. Heinz-Christian Strache ein Fremdwort. Der rüstige Pensionist bleibt auch im hohen Alter aktiv und strengt aktuell mehrere Verfahren gegen Social-Media-User an. Die Vergehen reichen vom Teilen eines Memes bis zum Teilen eines oe24-Artikels. Zu Hilfe kommt ihm eine neue Gesetzeslage, die zu ruinösen Rachefeldzügen regelrecht einlädt.
Es ist ruhig geworden, um den ehemaligen Vizekanzler aus Klosterneuburg im dritten Wiener Gemeindebezirk. Offiziell arbeitet Strache heute als Unternehmensberater, da aber kaum eine Firma unbedingt eine Strategie wissen will, wie man möglichst heftig in den Ruin schlittert, arbeitet HC inoffiziell an seinem 47. Comebackversuch.
Als Unternehmensberater weiß Strache: neue Möglichkeiten muss man agil zu nutzen wissen, wie etwa das neue Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz. Ganz nach dem Motto: „Move fast and break things“ (Zitat: Johann Gudenus, Business-Philosoph, DOGE-Döbling-Direktor).
Dieses Gesetz sollte eigentlich den Schwachen helfen: Zum Beispiel Jugendlichen, die online gemobbt werden. Verfahren werden vereinfacht, das Kostenrisiko für Kläger gesenkt.
Doch in der Praxis schafft es einen juristischen Drive-in für Promis, die sich schon bei Kleinigkeiten „in ihrer Menschenwürde verletzt“ fühlen und Social-Media-User im Schnellverfahren abkassieren wollen. Und „abkassieren“, das war immer schon das Stichwort von HC.
Vorbei sind die Zeiten, als Strache selbst Hass im Netz verbreitete, heute hat er die Seiten gewechselt. Auch vor Gericht. Er wird nicht mehr angeklagt, er klagt an. Er bekämpft niederträchtige Schwerverbrecher: Seniorinnen, Sozialhilfeempfänger und seine eigenen Fans.
Und der Hass, der Strache im Netz entgegenschlägt, ist von der übelsten Sorte. Er wird auf einem Meme mit Drogen in Verbindung gebracht. Für Strache ein Schlag ins Gesicht, der seine Nasenscheidewand zum Einsturz bringen könnte. Doch auch wer nur einen oe24-Artikel über seine Scheidung teilt, riskiert einen RSb-Brief. Die Tagespresse wagt einen Blick in die juristischen Abgründe zwischen Ibiza und Bezirksgericht.
Fall 1: Mindestpensionistin Veronika F. (67) aus dem Burgenland
Nein, das ist nicht jene Mindestpensionistin, über die wir bereits im Mai berichtet haben, sondern eine andere. Frau F. lebt mit ihrem gesundheitlich angeschlagenen Sohn, ist aber selbst bereits gehbehindert und sieht sehr schlecht.
Im September 2022 teilt sie einen oe24-Artikel über Straches Scheidung auf ihrem Facebook-Profil. Fast drei Jahre später und damit kurz vor der Verjährung landet die Klage (Streitwert: 11.000 Euro) in ihrem Postkasten. Sie schämt sich so dafür, dass sie die Klage ihrer Familie anfangs verheimlicht und die Einspruchsfrist versäumt. Erst bei einer Familienfeier erzählt sie davon.
Wie es drei Jahre später zu der Klage kam, ist unklar. Vielleicht surfte Strache vodkabullbetankt um vier Uhr Früh auf Facebook, entdeckte das Posting und dachte sich: Zahltag. Während er seine Aussagen im Ibiza-Video als „bsoffene Gschicht“ verharmlost, geht er gegen die „bsoffenen Gschichten“ des Wolfgang Fellner und alle, die diese teilen, gerichtlich vor.
Strache fordert eine strafrechtliche Verurteilung der Pensionistin wegen übler Nachrede, eine Entschädigung, die Übernahme der Verfahrens- und Anwaltskosten – ein Betrag, der sich wohl im hohen vierstelligen Bereich bewegen wird. Das Verfahren läuft.
Fall 2: Ex-Strache-Wähler Helmut U. aus Niederösterreich
Der Ex-Wehrsportminister hat Blut geleckt. Das nächste Opfer– äh, Täter, muss her. Bei der nächsten nächtlichen Facebook-Session mit 1,8 Jörg-Haider-Gedächtnispromille im Blut entdeckt Strache in einer lauen Sommernacht Ende August um fünf Uhr früh ein verdächtiges Posting des ehemaligen Strache-Wählers Helmut U. aus Niederösterreich.
U. ist aus gesundheitlichen Gründen Sozialhilfeempfänger und arbeitslos. Strache klagt ihn, weil U. vor drei Jahren denselben oe24-Artikel geteilt hat. Streitwert: 11.000 Euro.
Die Klage trifft ausgerechnet seinen ehemaligen Wähler. Dieser verrät der Tagespresse, dass er bis heute ein Blauer ist: „Ich find das a Frechheit, wie sie den Strache auf Ibiza eineglassen haben. (…) Ist da irgendwas rauskommen? Nein. Also ich find der Strache sollt sich das Geld vom Staat zurückholen und nicht mit solchen Klagen. Den Job als Vizekanzler sollt er sich auch zurückholen, weil er ist ja unschuldig.“
In einer persönlichen E-Mail bittet U. Strache vielmals um Entschuldigung und weist auf seine prekäre Lage hin. Bisher konnte er Straches soziales Gewissen damit nicht wecken. Und das, obwohl niemand so gut wie Strache weiß, wie sich eine prekäre Lage anfühlt.
Fall 3: Harry W. aus Wien
Doch auch der zweite Fall stillt Straches Geldhunger nur kurz. Er wird zum Serientäter und bringt die dritte Klage ein. Diesmal geht es um einen Bilderwitz. Inhalt: „Lass uns zusammenziehen“, links ein Foto eines Pärchen, das zusammenzieht. Rechts ein Foto von einer Frau, die Kokain zieht, mit der Überschrift „HC Strache“. Ein klassisches Hassposting der übelsten Sorte – her mit der Justiz-Bazooka!
„Let’s make party now“ im Tiefschnee von Ibiza war gestern, jetzt hat Strache die Nase gestrichen voll. Mit Partys will er nicht mehr in Verbindung gebracht werden, die Vorwürfe sind an der Nase herbeigezogen, hier wurde die nächste weiße Linie überschritten.
Diesmal trifft es den 59-jährigen Wiener Harry W., der im Sozialbereich arbeitet. Er teilte das Meme von einem bekannten Satire-Account. Das neue Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz räumt „Tätern“ nur 14 Tage für eine Antwort ein, Harry kann nicht einmal reagieren: Er ist gerade auf Urlaub. Auch er muss mit Zahlungen im hohen vierstelligen Bereich rechnen. Ist die rechte Cancel-Culture inzwischen komplett außer Rand und Band?
Fall 4: Florian K. aus Graz
Bald hat Strache im Alleingang den gesamten Hass im Netz besiegt, als nächsten trifft es Florian K., ein Grazer, der im Sozialbereich arbeitet. Auch er hat ein Meme auf Facebook geteilt, das Strache, ein niederösterreichischer Wiener, der im Nationalsozialbereich arbeitet, mit Kokainkonsum in Verbindung bringt.
Sein Post hatte nur zwei Likes, sein Anwalt hielt die Klage für nicht haltbar. Als K. jedoch siegessicher vor Gericht zieht, glaubt er, im falschen Film gelandet zu sein. Die ersten Sätze des Richters, erinnert sich K., lauten „Wieso haben Sie sich nicht außergerichtlich geeinigt?“ und „Es ist doch klar, dass sie schuldig sind“.
Gegen K. liegt ein erstes Urteil vor. Strache musste er circa 800 Euro überweisen, 240 Euro beträgt die Strafe, die Verfahrenskosten schlagen mit 500 Euro zu Buche. Straches Anwalt darf sich für seine harte Fließbandarbeit über 3.500 Euro freuen. Die Kosten seines eigenen Verteidigers muss er ebenfalls tragen. Als zweifacher Familienvater kann sich K. eine Berufung nicht leisten. Gerechtigkeit ist hierzulande eben ein Luxusgut.
Resümee
Und wenn man Strache fragt, warum er das alles macht, dann beteuert er treuherzig: „Mir geht es ja nicht ums Geld„. In Wahrheit ist Strache wohl der einzige Ex-Vizekanzler Europas, der seinen Ruhestand mit Crowdfunding durch Klagen gegen Facebook-Omas, Sozialarbeiter und Ex-Wähler bestreitet. So hat er das Ibiza-Motto in die Gegenwart gerettet: Geld für nichts, aber diesmal ganz legal. Bis seine Sporttaschen und auch die seines Anwalts wieder prall gefüllt sind.
HC Straches juristischer Rachefeldzug wirft eine grundsätzliche Frage auf: Soll die Justiz wirklich als Nebenverdienstbörse für Ex-Politiker und Promis herhalten? Ist es wünschenswert, dass Mindestpensionistinnen für das Teilen eines oe24-Links kriminalisiert werden, während das Weiterreichen der gedruckten oe24 auf der Parkbank nach wie vor völlig straffrei bleibt?
Und seit wann reicht schon ein Like, ein Teilen oder ein Kommentar auf Facebook, um eine ganze Existenz zu vernichten?
Wir gaben Straches Anwalt die Möglichkeit einer Stellungnahme. Eine Antwort haben wir nicht erhalten.
PS: Sind Sie mit einer Klage eines Promis oder Politikers wegen eines Social-Media-Inhalts konfrontiert? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


