Die Regierung hat eine Verschärfung des Waffengesetzes präsentiert. Sie zieht damit die Lehren aus dem Amoklauf in Graz vergangenen Juni. Die Tagespresse listet die wichtigsten Änderungen auf:
Amokläufe mit Schrotflinte sind erst ab 21 Jahren erlaubt (Ausnahmen: Jäger oder wenn jemand wirklich gern Amoklaufen will und das den gegenüber Behörden schlüssig begründen kann).
Psychische Probleme, die bei der Stellung erkannt werden, muss das Bundesheer künftig direkt an das Recruiting Center der Polizei weiterleiten für ein Jobangebot.
Für einen Jagdschein müssen Mordfantasien mit psychiatrischem Attest nachgewiesen werden.


