Die EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Allergenen auf Speisekarten war offenbar nur ein erster Schritt. Jetzt arbeitet die Kommission bereits an einer Ausweitung der Regelung auf Hunde und Katzen, um auch Tierallergiker rechtzeitig zu warnen.
Schon bald müssen die vierbeinigen Lieblinge ein deutlich sichtbares Schild mit einem „H“ für Hund oder einem „K“ für Katze darauf tragen. Bei Verstößen drohen Haustierbesitzern saftige Strafen. Hamster, Mäuse und Meerschweinchen sind von der Regelung vorerst ausgenommen, doch auch für sie soll die Verordnung ab spätestens 2019 gelten.
Aber über die Kennzeichnungspflicht in Lebensmitteln her zu ziehen, ist nicht notwendig. Die „Bachforelle“ muss dabei übrigens genauso wenig gekennzeichnet werden, wie die Nusstorte oder der Sellerieauflauf (weil offensichtlich).
Und ich habe noch keinen Koch oder Wirten erlebt, der selber frisch zubereitet und ein Problem damit hat, die Inhaltsstoffe zu nennen …
Wir vertrauen auf den Einfallsreichtum der EU-Beamten, die sicher interessante Vorschläge zur Art der Kennzeichnung liefern werden und freuen uns auf die nächsten EU-Verordnungen!
1.) Es handelt sich nicht um Warnschilder, sondern um gelbe Armschleifen
2.) Nicht Tiere, sondern die menschlichen Allergiker werden dadurch gekennzeichnet
3.) Ziel ist es Tiere vor angsteinflößenden Nieslauten, Viren u Bazillen zu schützen