Erstmals seit Monaten schöpft die Redaktion neuen Mut. Wenn der Freispruch von Altkanzler Sebastian Kurz eines zeigt, dann: Wer Gutes tut und ehrlich handelt, dem widerfährt am Ende Gerechtigkeit. In diesem Sinne verkünden wir heute die Einreichung unserer Beschwerde gegen das Wirtshausbrief-Urteil beim EGMR in Straßburg.
Unser eingeschriebener Brief ist bereits am Weg nach Straßburg, ausgestattet mit gewichtigen Argumenten. Denn auch wir haben, genau wie der Altkanzler, bloß nicht abschließend geantwortet auf unangenehme Fragen vor Gericht, ob der „Wirtshausbrief“ vielleicht von uns stammt. Wir wurden häufig unterbrochen, und der Richter hat einmal ein Buch von Peter Pilz gelesen.
Die Redaktion ist überzeugt: Der EGMR wird die heutige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Wien wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Dann wird auch dieses politisch motivierte Verfahren gegen uns in sich zusammenbrechen.
Unser Glück: Für eine erfolgreiche Gerichtsverhandlung bedarf es bloß der Kopie der Kurz-Methode. Über die nächsten Monate wird die Redaktion in dutzenden Interviews ungefragt ihre Unschuld beteuern, ihr Telefonbuch vergolden und eine Spywarefirma gründen. Auf Anraten unseres Anwalts ist wenige Tage vor dem Gerichtstermin außerdem die Geburt eines Kindes vorgesehen.
Wir starten zudem einen Zeugenaufruf: Wenn es irgendwo russische Zeugen gibt, die bereit sind, für uns beim EGMR auszusagen, bitten wir darum, sich zu melden (inkl. unverbindlichem Angebot). Schauspielerische Vorkenntnisse sind von Vorteil, aber erwiesenermaßen nicht zwingend erforderlich. Spasiba!
Die Prüfung beim EGMR dauert in der Regel schlanke fünf bis sieben Jahre, das sind in Sebastian-Kurz-Zeiten umgerechnet 14 Regierungen. Am Schluss wird das rauskommen, was wir immer gesagt haben, wobei wir nach zwei Jahren Verfahren ehrlich gesagt gar nicht mehr wissen, was wir überhaupt wann gesagt haben.
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