Klarnamenpflicht: „peter_gruber_1“ muss Morddrohungen künftig als Peter Gruber veröffentlichen

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Schluss mit lustig! Die Regierung schiebt Hasspostern wohl bald einen Riegel vor. Morddrohungen sollen künftig nur noch mit Klarnamen veröffentlicht werden dürfen. Für Peter Gruber wird damit alles anders: der leidenschaftliche Hassposter kann sich nicht mehr hinter seinem Pseudonym „peter_gruber_1“ verstecken. 

WIEN – „Seas, peter_gruber_1, sagts ruhig Peter Gruber, hereinspaziert.“ Der sympathische Hassposter Anfang 60 bittet uns in seine Wohnung. Jahrelang lebte er ein Doppelleben: Tagsüber war er der seriöse, leitende Angestellte Peter Gruber, nachts der kaltblütige, aggressive Hetzer peter_gruber_1.