Für den Tiroler SPÖ-Chef Ingo Mayr hat der Prozess am Innsbrucker Landesgericht am Freitagnachmittag mit einem Erfolg geendet. Die Klage, welche Mayr vorwarf, sich unberechtigt mit dem Titel „Politiker“ zu schmücken, wurde abgewiesen. Ingo Mayr darf sich selbst weiterhin als „Politiker“ bezeichnen.
Genügend Tatsachensubstrat
Die Kläger hatten argumentiert, dass Ingo Mayr wegen des völligen Fehlens eigener politischer Aktivität keinerlei Wesensmerkmale eines Politikers aufweise und den Titel nicht tragen dürfe. Sie beriefen sich darauf, dass der hauptberufliche Leadgitarrist Mayr lieber auf einem Dorffest mit seiner Band spielt, als auf dem Bundesparteitag den neuen SPÖ-Vorsitzenden zu wählen. Der Richterin zufolge liege allerdings genügend Tatsachensubstrat vor, um die Bezeichnung zu rechtfertigen.
„Ingo Mayr drückt nur das aus, was er selbst glaubt zu sein“, so die Richterin. „Zwar ist Ingo Mayr kein klassischer Politiker im Sinne von eigener politischer Arbeit, jedoch sucht er regelmäßig den Kontakt zu politischen Gruppierungen.“ Zudem übe er mit dem Bürgermeisteramt in Roppen zumindest am Papier ein politisches Amt aus. Auch wenn natürlich alle wissen würden, dass diese Tätigkeit in der Regel lediglich aus dem Fassbier-Anstich beim Frühschoppen besteht, so die Richterin.
Meinungsfreiheit
Die Richterin musste zwar einräumen, dass die Bezeichnung „Politiker“ eine deutliche Übertreibung darstellt, diese liege jedoch innerhalb der Meinungs- und Satirefreiheit. Dieses Urteil könnte nun weitreichende Folgen auf weitere Prozesse haben. So beginnt nächste Woche eine Verhandlung darüber, ob DJ Ötzi den Titel „DJ“ tragen darf, obwohl er noch nie eigenhändig eine Platte aufgelegt hat. Es bleibt also spannend.
(Michael Mingler. Foto: SPÖ/Flickr, cc-by-2.0)
Wer die Möglichkeit hat Politiker zu sein, darf Politiker sein, ohne dass nachgewiesen ist, dass er tatsächlich politisch aktiv war.
Ob DJ Ötzi tatsächlich in der Lage ist Platten aufzulegen muss noch geklärt werden.