Seit heute gilt die EU-Verpackungsverordnung. Sofort jammern Kleinunternehmer über angebliche „Bürokratie“ und behaupten, ein EU-weiter Versand wäre für kleine Webshops praktisch unmöglich. Die Tagespresse zeigt, wie einfach es für Händler wie Sie wirklich ist, ein einziges Paket von Österreich nach Deutschland zu schicken.
Sie sitzen im Büro Ihres Online-Shops. Plötzlich trudelt eine Bestellung ein: Ein Deutscher möchte bei Ihnen eine Tasse um 25 Euro bestellen. Und ein Versandkarton gilt als Verpackung. Sie sind seit heute ein sogenannter „Verpackungsproduzent“ gemäß EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
Aber keine Panik! Wir haben in der EU ja freien* Warenverkehr.
*Terms and conditions apply
Schritt 1/8: Registrieren Sie sich als Verpackungsproduzent in Deutschland
Registrieren Sie Ihr Unternehmen im deutschen Verpackungsregister „LUCID“. Geben Sie sämtliche Unternehmensdaten, Steuernummer, Firmenbuchnummer, Verpackungsart und verwendete Markennamen bekannt.
Keine Sorge: Die Registrierung ist gratis, genauso wie Ihre Arbeitszeit.
Die Registrierung können Sie allerdings noch nicht abschließen. Dafür brauchen Sie zuerst einen Deutschen.
Schritt 2/8: Beschaffen Sie einen deutschen Bevollmächtigten
Jetzt müssen Sie einen bevollmächtigten Dirk, Dietmar oder Detlef in Deutschland kaufen. Das darf kein Mitarbeiter Ihrer Firma, sondern muss eine natürliche oder juristische Person mit Niederlassung in Deutschland sein. Sie müssen mit diesem Bevollmächtigten einen schriftlichen Vertrag abschließen, der händisch oder elektronisch signiert wird.
Nichts leichter als das!


