Der assistierte Suizid ist in Österreich ab Jänner erlaubt – jedoch nur unter strengen Auflagen. Aufgrund des ausdrücklichen Wunsches der ÖVP darf nur freiwillig sterben, wer aktuell auch Kronzeuge in einem Strafverfahren ist.
WIEN – Es ist ein Meilenstein. „Wir wollen jedem, der seinen Lebenswillen verloren hat, schwer erkrankt ist, zum Beispiel an Rechtsstaatlichkeit, und der bei den Bullen singt, einen würdigen Abschied ermöglichen“, bestätigt ÖVP-Verhandlerin Karoline Edtstadler. Das Omertà-Österreich-Tool, wie das neue Gesetz intern genannt wird, soll demnächst beschlossen werden.


