Einigung mit ÖVP: Sterbehilfe künftig nur für Kronzeugen erlaubt

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Der assistierte Suizid ist in Österreich ab Jänner erlaubt – jedoch nur unter strengen Auflagen. Aufgrund des ausdrücklichen Wunsches der ÖVP darf nur freiwillig sterben, wer aktuell auch Kronzeuge in einem Strafverfahren ist. 

WIEN – Es ist ein Meilenstein. „Wir wollen jedem, der seinen Lebenswillen verloren hat, schwer erkrankt ist, zum Beispiel an Rechtsstaatlichkeit, und der bei den Bullen singt, einen würdigen Abschied ermöglichen“, bestätigt ÖVP-Verhandlerin Karoline Edtstadler. Das Omertà-Österreich-Tool, wie das neue Gesetz intern genannt wird, soll demnächst beschlossen werden.