Dieses Urteil des EuGH wird für lange Gesichter am Heiligen Abend sorgen: Weil sämtliche Wunschbriefe an das Christkind nicht den Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen, müssen sie vernichtet werden.
Laut Datenschutzkommission fehlt auf allen eingegangenen Wunschzetteln die gesetzlich nötige Zustimmung der Absender zur Verarbeitung ihrer Daten zum Zwecke der Zustellung personenbezogener Geschenke.


