Das neue Klimaschutzgesetz der Bundesregierung geht nun in die Begutachtung. Damit Sie sich eine eigene Meinung bilden können, zeigt die Tagespresse das neue Gesetz in der ungekürzten Originalfassung.

Kurztitel
Bundesgesetz über die eventuelle Rettung des Klimas, sofern sich vielleicht die Gelegenheit ergibt und es grad reinpasst (Bundes-Klimaschutz-Vielleicht-Gesetz)
Typ
BGBl
Abkürzung
B-KSVG („Schau-ma-mal-Gesetz“)
§ 1 Zielsetzung
- Dieses Bundesgesetz regelt die Absicht der Republik Österreich, das Klima zu schützen, sofern nichts anderes dazwischen kommt.
- Ziel ist die Klimaneutralität 2040. Das wäre sooo cool! 🙂 Wir geben unser Bestes, versprochen!
- Sollte 2040 nicht halten, dann 2050. Oder halt 2060. Besser spät als nie. 🙈



Oder kommt der eh in die Verfassung?
Bis dahin fördern wir noch fleissig fossile Kreislaufwirtschaft, um Milliarden an erarbeitetem Vermögen ins Ausland internationaler Konzerne zu verschieben.
KMUs im Gewerbe zu fördern in lokaler Wertschöpfung Arbeitsplätze zu generieren für Installateure, Anlagenbauer, Elektriker, Klimatechniker usw. ist dann leider nicht mehr drinnen, weil die (oben) überwiesenen Milliarden für die „grüne“ Transformation halt nicht mehr da sind – sorry, wir müssen schließlich die koste-es-was-es-wolle-Löcher stopfen.
Heiner Flassbeck, Der begrenzte Planet, Seite 41
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