Gute Nachrichten für XXXLutz, Humanic und Co.: Ein Urteil des Verfassungsgerichtshof erklärt das Verbot der Beihilfe zum Suizid für verfassungswidrig. Damit kann der Handel auch weiterhin tausende Menschen mit Rabatten in die Geschäfte locken.
WIEN – Mit ihren Rabattaktionen während Corona begaben sich die Handelsriesen bisher in einen rechtlichen Graubereich, doch damit ist jetzt Schluss. Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass man Kunden, die sich mit einer tödlichen Krankheit infizieren wollen, die notwendige Infrastruktur bereitstellen muss.