Ein angeblicher Wiener IT-Experte wollte im Besitz von Belegen für die Bestechlichkeit der BUWOG-Richterin Marion Hohenecker sein. Die Anwälte von Karl-Heinz Grasser glaubten ihm. Jetzt stellt sich heraus, sie saßen einem Betrüger auf. Die juristische Aufarbeitung war dennoch aufwändig und wird Grasser jetzt selbstverständlich verrechnet.
Honorarnote Nr. 5299/2026
Kanzlei Wess, Ainedter & dubiose Partner, 1010 Wien
Mandant: Mag. Karl-Heinz Grasser
Wohnhaft: In der Wohnhaft mit Fußfessel
Sehr geehrter Herr Mag. Grasser,
Lieber Karl-Heinz,
für unsere im Zusammenhang mit Ihrem Verfahren erbrachten anwaltlichen Dienste erlauben wir uns, Ihrer Ehefrau folgende Leistungen in Rechnung zu stellen:


