Paukenschlag heute Mittag im Verfassungsgerichtshof: Die Richter erklärten alle demokratischen Wahlen seit 1945 für ungültig und ordnet in jedem Fall eine komplette Wiederholung an. Als Begründung werden Schlampereien bei der Umsetzung genannt.
„Wenn man genauer hinschaut, findet man überall massive Ungereimtheiten“, so die Richter. „Bei der Nationalratswahl 1949 wurde das Wahllokal in Wulkaprodersdorf 7 Minuten zu früh geschlossen, 1962 wurde ein Briefwahl-Kuvert in Hermagor mit Kaffee überschüttet, und das ist nur die Spitze des Eisbergs!“, halten die Richter empört fest. Aufgrund einer Besonderheit in der Verfassung kann der VfGH auch Wahlen aufheben, die nie angefochten wurden weil das Ergebnis allen gepasst hat.


