Zu einem aufsehenerregenden Urteil gelangte heute das Wiener Verwaltungsgericht. Die Bäckereikette „Der Mann“ hat sich unwiderruflich den Anti-Diskriminierungsrichtlinien der EU zu beugen und muss fortan unter dem Namen „Der/Die Mensch*In_nen“ firmieren.
WIEN – „Das Unternehmen leistet mit seiner offensiv-patriarchalischen Namensgebung und der glorifizierenden Präsentation phallusartigen Gebäcks, wie Kornspitz, Baguettes und Salzstangerln in beleuchteten Glasvitrinen, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Sexualisierung des öffentlichen Raumes“, heißt es in der Urteilsbegründung.


