Neue Facebook-AGBs: Mark Zuckerberg hat Anrecht auf Erstgeborenen eines jeden Users


Facebook

Seit dieser Woche sorgen neue Nutzungsbedingungen bei Facebook für Aufregung. Ein besonders umstrittener Paragraph räumt Mark Zuckerberg nun auch das Recht auf den Erstgeborenen eines jeden Users ein.

Schon bisher sammelte Facebook private Daten seiner User, doch dass das amerikanische Unternehmen nun sogar Zugriff auf den Erstgeborenen der Nutzer haben möchte, stellt den bisher tiefsten Eingriff in die Privatsphäre dar. Der große Aufschrei blieb bisher aus, da die meisten Nutzer die Änderungen gar nicht mitbekamen.


  • Habe gehört, Bgm. Häupl möchte sich für den Ehrenschutz des Akademikerballes 2016 anmelden. Er begründet das mit einschlägiger Erfahrung besonders auf dem Gebiet des „Paukens“ (hantieren mit säbelartigen Waffen, sog. „Schlägern“ zu Zweikampfzwecken). Er würde sich mit der zunehmenden Popularität des Balles ggfs. auch eine solche für seine Wiederkandidatur erhoffen.

  • Gilt das auch für meine Zwergpudelin?
    Die ist nämlich auch auf Fazebock und gerade trächtig.
    Ich möchte kein Babyhündchen an Zuckerschnautze abgeben.
    Aber Don Vincenzo Corleone wird das schon zu verhindern wissen.

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